Pflichtanteil >> wir beraten Sie

Das Wichtigste in Kürze
• Jeder Erblasser kann Angehörige per Testament enterben,ohne das begründen zu müssen.
• Mit einem Berliner Testament enterben Eheleute ihre Kinder. Die erben erst, wenn beide Eltern verstorben sind.
• Wer als nächster Angehöriger oder Ehepartner enterbt ist, muss aber nicht leer ausgehen: Er hat einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil (§ 2303 BGB).
• Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
• Ein Pflichtteilsberechtigter muss seinen Anteil von den Erben einfordern, das Nachlassgericht spricht den Pflichtteil nicht automatisch zu.
• Nur unter besonderen Umständen können Eltern ihren Kindern auch den Pflichtteil entziehen – etwa wenn das Kind wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.
• Jeder Erblasser kann Angehörige per Testament enterben,ohne das begründen zu müssen.
• Mit einem Berliner Testament enterben Eheleute ihre Kinder. Die erben erst, wenn beide Eltern verstorben sind.
• Wer als nächster Angehöriger oder Ehepartner enterbt ist, muss aber nicht leer ausgehen: Er hat einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil (§ 2303 BGB).
• Der Pflichtteil beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
• Ein Pflichtteilsberechtigter muss seinen Anteil von den Erben einfordern, das Nachlassgericht spricht den Pflichtteil nicht automatisch zu.
• Nur unter besonderen Umständen können Eltern ihren Kindern auch den Pflichtteil entziehen – etwa wenn das Kind wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.